Wenn Sie nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen aber auch nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um einen Prozess bzw. ein Verfahren zu finanzieren, gibt es außerdem die Möglichkeit, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe für Sie zu beantragen. Den Antrag stelle ich gerne für Sie. Ich benötige hierzu lediglich eine Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Ein entsprechendes Formular finden Sie in meinem Downloadbereich.

 

Sofern Sie weder über eine Rechtsschutzversicherung verfügen noch einen Anspruch auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe haben erfolgt die Abrechnung nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses stelle ich Ihnen nachfolgend vor: Abrechnung nach RVG.


Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf! Scheuen Sie sich nicht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Rechtsanwältin Anna M. Prick!