Wird zwischen Anwalt und Mandant keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen, so bestimmen sich die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem zugehörigen Vergütungsverzeichnis.

 

Die Höhe der Kosten hängt zum einen von dem sogenannten Gegenstandwert (auch als “Streitwert” bezeichnet) ab, also einfach gesagt dem Betrag, um den Sie “streiten”.

 

Zum anderen hängt die Höhe der Gebühren von der genauen Tätigkeit des Anwalts ab. Verschiedene Tätigkeiten können verschiedene Gebühren auslösen. Gesonderte Gebühren entstehen insbesondere für eine Beratung, für die außergerichtliche Vertretung, für den Abschluss eines Vergleichs (also einer Einigung mit der Gegenseite), für die prozessuale Vertretung und für die Wahrnehmung von gerichtlichen Verhandlungsterminen.


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