Mit der Scheidung wird von Amts wegen der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt, es sei denn dieser wurde im Vorfeld durch eine notarielle Vereinbarung ausgeschlossen. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden zwischen den Ehegatten die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aufgeteilt.

Je länger eine Ehe gedauert hat und je größer die Unterschiede beim Einkommen der Ehegatten während der Ehe waren, desto stärker macht sich der Versorgungsausgleich bemerkbar.

Anwalts-Hinweis: Nach einer Trennung erhält Ihr Ehegatte grundsätzlich weiterhin die Hälfte aller Rentenansprüche. Stichtag ist erst die Zustellung des Scheidungsantrags. So lange die Scheidung nicht beantragt wird, profitiert Ihr Ehegatte daher weiterhin von Ihrer Altersvorsorge, auch wenn Sie schon mehrere Jahre getrennt leben.

Anwalts-Hinweis: Was passiert mit meiner Altersvorsorge bei einer Scheidung und kann ich diese schützen?

Alle während der Ehe erworbenen Anwartschaften werden grundsätzlich im Rahmen der Scheidung hälftig geteilt. Es besteht die Möglichkeit im Vorfeld, entweder bereits bei Erstellung eines Ehevertrages oder im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung, den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise auszuschließen. Dies kann in bestimmten Konstellationen durchaus sinnvoll sein – wir beraten Sie hierzu gerne individuell.

Anwalts-Hinweis: Was wird alles vom Versorgungsausgleich erfasst?

Vom Versorgungsausgleich werden sowohl die gesetzlichen Rentenansprüche, als auch gegebenenfalls vorhandene betriebliche und private Rentenansprüche erfasst. Kapitallebensversicherungen und Altersvorsorgen mit einem Wahlrecht zwischen Kapital- und Rentenauszahlung werden vom Versorgungsausgleich nicht erfasst.

Wichtig! Im Scheidungsverfahren müssen unbedingte vollständige und lückenlose Auskünfte erteilt werden, lassen Sie sich daher anwaltlich vertreten, wir vertreten Ihre Interessen bestmöglich.


Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf! Scheuen Sie sich nicht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Rechtsanwältin Anna M. Prick!