Auseinandersetzungen in Familien stellen neben der persönlichen häufig auch eine existenzbedrohende Belastung für die Beteiligten dar. Langwierige Ehescheidungsverfahren lassen sich häufig durch einen Ehevertrag vermeiden.

Meine Leistungen reichen von der einverständlichen Ehescheidung mit Versorgungsausgleich über isolierte Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren bis hin zu umfangreichen Scheidungsverbundverfahren, in denen Ehegatten- und Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausratsverteilung und Wohnungszuteilung zu regeln sind. Ich entwerfe Eheverträge und Trennungsvereinbarungen, treffe Regelungen für Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften und vertrete meine Mandanten in deren Auseinandersetzung. Meine Tätigkeit umfasst auch das Betreuungsrecht einschließlich vorbeugender Betreuungsverfügungen.

In einem Erstgespräch kläre wir telefonisch oder persönlich, wie ich für Sie tätig werden kann und wie Sie Ihre Forderungen und Ansprüche durchsetzen können. Natürlich werden dabei Ihre individuellen Bedürfnisse und Probleme berücksichtigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass für eine solche Erstberatung Kosten entstehen. Gerne können Sie jetzt einen persönlichen oder telefonischen Termin für eine Erstberatung vereinbaren.