Auch in Krisenzeiten kann es sinnvoll sein, eine Regelung zu treffen und eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen. Notarielle Vereinbarungen sind auch während der Ehe jeder Zeit möglich. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung – gerne auch beide Ehegatten gemeinsam – und geben Ihnen praxistaugliche Hinweise, die Gestaltung soll schließlich auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sein. Im Gegensatz zu den Notaren erleben wir in unserer täglichen Arbeit, wo die Streitpunkte liegen und an welchen Stellen es Probleme bei der Umsetzung gibt. Wir wollen für Sie eine funktionierende Regelung, die alle Eventualitäten miteinschließt.


Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf! Scheuen Sie sich nicht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Rechtsanwältin Anna M. Prick!