Im Falle einer Abrechnung auf Zeithonorarbasis, die gesondert vereinbart werden muss, berechne ich Ihnen einen zu vereinbarenden Stundensatz pro geleisteter Anwaltsstunde. Sie erhalten von mir in regelmäßigen Zeitabständen, die Sie auf Wunsch auch selbst festlegen können, detaillierte Zeiterfassungen sowie Abschlagsrechnungen. Die Zeiterfassungen sind dabei so gestaltet, dass Sie diesen genau entnehmen können, an welchem Tag ich mit welchem Zeitaufwand was für Sie gemacht habe.


Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf! Scheuen Sie sich nicht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Rechtsanwältin Anna M. Prick!