Im Scheidungsverfahren sind Sie bei mir in den richtigen Händen. Ob einvernehmliche Scheidung oder umfangreiches Verbundverfahren mit der streitigen Auseinandersetzung von Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Güterrecht, Hausrat und Ehewohnung –ich bin stets in der Lage Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Ich kläre Sie von Beginn meiner Tätigkeit über die zu erwartenden Kosten und Risiken auf.

Wichtig – die Scheidung kann nur durch einen Rechtsanwalt beantragt werden.

Für die Stellung des Scheidungsantrags werden nur einige Informationen, sowie die Eheurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinsamen, noch minderjährigen Kinder benötigt. Die Scheidung kann durch mich innerhalb von wenigen Tagen bei Gericht beantragt werden.

Zum Ablauf des Scheidungsverfahrens und zu konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Situation beraten ich Sie gerne.

 

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Der Scheidungsantrag wird durch den Rechtsanwalt gestellt. Das Gericht stellt den Antrag, sobald der Vorschuss für die Gerichtskosten eingezahlt wurde, dem anderen Ehegatten zu. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Hierfür werden Auskünfte von den jeweiligen Versorgungsträgern eingeholt und die jeweiligen Anwartschaften werden durch diese exakt berechnet. Sobald alle Anwartschaften berechnet wurden, setzt das Gericht einen Termin fest. In diesem werden beide Ehegatten zu den Scheidungsvoraussetzungen angehört und die Ehe wird geschieden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist mit einer Verfahrensdauer von ca. 6 – 9 Monaten zu rechnen.

Noch ein Hinweis: durch einen notariellen Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann das Scheidungsverfahren erheblich verkürzt werden.


Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf! Scheuen Sie sich nicht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Rechtsanwältin Anna M. Prick!