Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen und der angestrebte Rechtsstreit versichert ist (was ich gerne für Sie abkläre), müssen Sie lediglich die im Versicherungsvertrag evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung tragen. Alle anderen Kosten trägt die Rechtschutzversicherung. Ich rechne mit dieser direkt ab.