Ich unterstütze Sie auch gerne bei Adoptionsverfahren, Vaterschaftsfeststellungen und anderen Abstammungsverfahren. Gerade bei Problemen mit den Kindern sollten Sie nicht zögern – vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch.
Anwalts-Tipp: Annahme als Kind – wie läuft ein Adoptionsverfahren ab?
Für Adoptionsverfahren ist das Familiengericht zuständig. Der Antrag muss vorher durch einen Notar beurkundet werden. Im Verfahren muss eine Vielzahl von Dokumenten und Unterlagen vorgelegt werden. Darüber hinaus muss die Annahme sittlich gerechtfertigt sein. Um das Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen und keine Fehler zu machen, ist es daher auf jeden Fall sinnvoll, sich anwaltliche Unterstützung für diese wichtige Entscheidung zu sichern. Ich berate Sie gleichzeitig auch zu den rechtlichen Auswirkungen der Adoption und behalte für Sie den Überblick.
Im gerichtlichen Verfahren werden die leiblichen Eltern, die Annehmenden und das Kind angehört. Ferner werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten genau durchleuchtet. Das Gericht muss prüfen, ob die Adoption mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Noch ein wichtiger Hinweis: Mit der Adoption eines minderjährigen Kindes entstehen auch Unterhaltsansprüche und gesetzliche Erbansprüche gegenüber den Annehmenden.
Anwalts-Tipp: Zweifel an der eigenen Vaterschaft – was ist bei einer Vaterschaftsanfechtung zu beachten?
Ein Albtraum für alle Väter – plötzlich zu erfahren, von der Kindsmutter hintergangen worden zu sein. Wenn Zweifel am Bestehen einer Vaterschaft bestehen, gibt es aus rechtlicher Sicht einiges zu bedenken. Unter anderem muss schnell gehandelt werden, sollte sich der Verdacht bewahrheiten.
Wichtig: Eine Anfechtung ist nur innerhalb von 2 Jahren ab Kenntnis der Umstände, die den Verdacht begründen, möglich.
Die Anfechtung hat erhebliche Auswirkungen. Mit der Entscheidung hat das Kind keine Unterhaltsansprüche mehr gegen den Anfechtenden und auch erbrechtlich wird das Kind nicht mehr als gesetzlicher Erbe berücksichtigt.
Wussten Sie schon, dass eine Anfechtung sogar dann möglich ist, wenn bei Anerkennung der Vaterschaft bekannt war, dass es sich nicht um ein leibliches Kind handelt, solange die Zweijahresfrist gewahrt ist?
Hinweis: Ein außergerichtlicher Vaterschaftstest kann auch vor Gericht verwendet werden, wenn die Beteiligten der Einbeziehung zustimmen. Dies kann zu erheblichen Kostenersparnissen führen.